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„Leitstelle – Freiwillig Aktiv in Dautphetal“.
- neuer Vorsitzender ist Roland Hartmann aus Holzhausen
(Mai 2010)

(06468-6156 privat oder 06468-91070 dienstlich) Email: rolha@t-online.de

Sie wird von der Gemeinde als Beirat geführt.

Die Aufgaben und die Arbeitsweise ergibt sich aus der nachstehenden Darstellung:

Aufgaben der Leitstelle sind

a) die Ehrenamtskultur in Dautphetal zu fördern und zu verbessern.

b) der Ehrenamtsarbeit die notwendige Anerkennung zu verschaffen.

c) den Ehrenamtlichen in Vereinen und Einrichtungen – falls gewünscht –

Hilfen anzubieten.

d) eine Einmischung in die Vereine und Einrichtungen ist ausgeschlossen.

als Kooperationspartner sind sie erwünscht.

e) die Felder der kommunalen Daseinsvorsorge unter Einbeziehung ehren-

amtlicher Helfer zu sichern oder bedarfsgerecht zu erweitern.

f) ehrenamtliche Helfer werben, motivieren, befähigen und fortbilden.


Der Beirat besteht aus

a) von der Gemeinde berufenen Mitgliedern,

b) die einen Vorsitzenden auf Zeit wählen. Die Amtszeit dauert 1 Jahr; Wiederwahl ist möglich.

c) Der Vorsitzende koordiniert die beschlossene Arbeit und arbeitet eng mit der Gemeinde zusammen.


Gutscheine - Ihre Rechte - HR3 Radio 14.04.2010

Sie werden gerne zu Geburtstagen oder anderen Gelegenheiten verschenkt und natürlich gerne genommen. Aber wie lange sind Gutscheine eigentlich gültig und welche Rechte habe ich als Verbraucher?

Sie haben einen Gutschein in einer Schublade gefunden und fragen sich jetzt, ob er noch gültig ist? Ute Bitter von der Verbraucherzentrale Hessen ist Gutscheinexpertin und weiß genau, wann einer abgelaufen ist - und für welchen Gutschein Sie vielleicht doch noch was bekommen.

Sie sagt, es komme vor allem drauf an, ob schon eine Befristung drauf steht - denn ohne Ablaufdatum ist ein Gutschein drei Jahre gültig - und zwar beginnend am Ende des Jahres, in dem er ausgestellt wurde. Beispiel: Ein Gutschein ohne Ablauffrist wurde im Juni 2009 ausgestellt. Vom 31.12.2009 an ist der Gutschein also drei Jahre gültig.

Wenn ein Gutschein befristet ausgestellt worden ist, meint die Expertin, lohnt es sich aber in jedem Fall noch einmal beim Händler nachzufragen, ob nicht ein Wegfall der Frist möglich ist - aber: Fragen muss sein, eine Verlängerung können Sie nicht automatisch voraussetzen. Die Verbraucherzentrale rät allerdings, Gutscheine zügig einzulösen. Schließt ein Laden, ist ganz schnell auch der Gutschein wertlos.

ABER: Gutscheine, die vor 2002 ausgestellt worden sind - und auf denen keine Frist steht, sind 30 Jahre gültig! (erst 2002 hat der Gesetzgeber die 3-jährige Gültigkeit vorgesehen). Wenn Sie also beim Umzug einen Gutschein von 2001 wiederfinden: Glückwunsch, gewonnen!





 

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